Wer eine lehrbegleitende Berufsmatur absolviert, kann mit der sogenannten Passerelle (Ergänzungsprüfung) sogar an einer Universität studieren - und dies gleichzeitig mit den AbsolventInnen der gymnasialen Matur des gleichen Jahrgangs. Der ganz gewichtige Unterschied: BerufsmaturandInnen halten bereits einen Berufsausweis in der Hand.
Bezirksschule: Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und einen Notendurchschnitt von mindestens 4,4 erreicht (Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt).
Sekundarschule: Prüfungsfrei aufgenommen wird, wer im Zwischenbericht bzw. im Jahreszeugnis der Abschlussklasse in den Fächern Mathematik und Deutsch mindestens die Note 4,0 und einen Notendurchschnitt von mindestens 5,3 erreicht (Noten in Mathematik und Deutsch zählen für die Berechnung dieses Durchschnitts doppelt).
Wer diese Bedingungen nicht erfüllt, absolviert eine Aufnahmeprüfung mit den Fächern Deutsch, Mathematik, und Französisch/Englisch.
Für Lernende, welche die Oberstufe nicht im Kanton Aargau besucht haben, gelten die Aufnahmebedingungen des entsprechenden Kantons. Falls eine Aufnahmeprüfung geschrieben werden muss, kann diese am BBZ oder im Wohnkanton absolviert werden.
Download Aufnahmeprüfungen aus den Vorjahren
Prüfen Sie, ob die Bedingungen erfüllt sind:
Auf dem Lehrvertrag muss unter Punkt 6 'Schulische Bildung/üK' bei 'Berufsmaturität' ein 'Ja' angeklickt werden. Eine separate Anmeldung ist nicht nötig.
Wir fordern die Zeugniskopien bei den künftigen Lernenden ein und bieten sie zur Aufnahmeprüfung auf, falls die Bedingungen nicht erfüllt sind.